Allgemeine Vermietbedingungen
Gültig ab 01. Januar 2006

Angegebene Beträge – ausgenommen Versicherungssummen und -prämien sowie Schadensersatz - inkl. der gesetzlichen MwSt.
(in Klammern netto)

1. Fahrzeuge:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Reservierungen erfolgen nur nach diesen Fahrzeug-gruppen und nicht nach bestimmten Fahrzeugtypen oder Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Std. vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist ein Tagesgrundpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

2. Anmietbedingungen:
Unsere einheimischen und EU - Bürger müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei Anmietung vorlegen. Nicht EU - Bürger brauchen einen gültigen Reisepass (in lateinischer Schrift) als Identitätsnachweis. Für mehr Informationen über die Führerscheinbedingungen wenden Sie sich bitte an eine unserer Vermietsta-tionen, oder an eine CC Raule Station in Ihrer Nähe.

3. Kfz-Haftpflichtversicherung:
Jedes auf die Autovermietung Wolfgang Fischer GmbH und CC Raule zugelassene Fahrzeug ist wie folgt haft-pflichtversichert: “€ 50 Millionen pro Unfallereignis pro Person-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personen-schäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person.“

4. Mietpreis:
Es gelten die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Die Berechnung erfolgt nach Zeit und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und - in Ausnahmefällen - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden vol-len oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung, wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz-Haftpflicht-Versicherung sind im Ba-sispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Wagengruppe und Marktlage. Hinzu kommt eine Zulassungs-gebühr für die An- und Abmeldung der Fahrzeuge einschließlich der Autoradios, die separat ausgewiesen und mit 1,- € (0,86 €) pro Miettag, maximal 20,- € (17,24 €) berechnet wird. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in unseren und den CC Raule Stationen aktuell verfügbaren Konditionen an. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeu-ges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir für jeden solchen Vorgang eine Bear-beitungsgebühr von € 11,60 (€ 10,00)

5. Zahlungsbedingungen:
Es wird eine Vorauszahlung in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten zzgl. einer Kaution erhoben. Neben dem CC Raule-Zahlungsmittel akzeptieren wir auch folgende Kreditkarten: American Express/Optima, Master-card/Eurocard, Visa. Für Fahrzeuge der Oberklasse besteht eine besondere Kreditkartenregelung, die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern. Alle Transporter, sowie PKW der Gruppe A-C können auch mit einer EC-Karte an-gemietet werden. Barabrechnung nicht möglich. Bitte erfragen Sie auch die Bedingungen im Falle einer Ersatz-fahrzeug-Miete.

6. Mindestalter:
Der Mieter und jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein – bei Gruppen J GA, GE, HA, HE + KA 25 Jahre (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich).

7. Führerschein:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EUKlasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist (Ausnahme bei Ersatzfahrzeug- Mieten oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich).
Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung in latei-nischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert. Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug haftet der Mieter.

8. Zusatzfahrer:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Vermieters auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietung durch eine bereits per separatem Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firma von deren beauftragten Mitarbeitern, oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen Fäl-len, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehren Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr Zusatzfahrer.

9. Reservierung/Stornierung:
Bei bestimmten Fahrzeuggruppen (Oberklasse, Cabriolets, Kleinbusse und LKW) kann eine kostenlose Stornie-rung nur bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn vorgenommen werden.


10. Zustellen/Abholen:
Während der Stations-Öffnungszeiten bringen wir Ihr Mietfahrzeug zu dem von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser normal erreichbar ist, und/oder holen es ab. Hierfür berechnen wir pro Fahrt innerhalb der Stadtgrenzen der zuständigen Station 28,00 € (24,14 €) und außerhalb der Stadtgrenzen nach Vereinbarung. Sofern wir Sie zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine No-Show-Gebühr von 28,00€ (24,14 €)

11. Fahrzeugrückgabe:
Neben normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren Stationen können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z.B. Hotel) ausdrücklich mit uns vereinbaren. Halten Sie sich hieran nicht, so verlän-gert sich der Mietvertrag, bis der Vermieter das Fahrzeug wieder in Besitz hat. In Bezug auf Schäden bei Rück-gabe außerhalb der Öffnungszeiten beachten Sie bitte unbedingt die Ziff. 2, 2 Abs. der Mietvertragsbedingun-gen oder die Bedingungen unserer Lizenzpartner.

12. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen:
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
  • zur Weitervermietung
  • für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

Auf Grund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos für bestimmte Fahrzeugmarken bzw. -modelle mussten wir uns leider zu Einreiseverboten für einige Länder entschließen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die nachste-henden Regelungen. Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem in eines der gesperrten Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Für den gesamten entstande-nen Schaden werden wir Sie sodann - unabhängig von den im Mietvertrag sonst getroffenen Vereinbarungen - haftbar machen.




13. Gesetzliche Bestimmungen Transporter / LKW:
Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe), die Einhaltung des Güterkraft-verkehrsgesetzes und ggf. die Ladepapiere.

14. ZUSATZAUSSTATTUNG PKW/TRANSPORTZUBEHÖR LKW + TRANSPORTER:
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne je nach Verfügbarkeit Schneeketten, Umzugskisten, Packdecken, Sackkarre, Ladesicherungsstangen etc. zur Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie bei jeder unserer Filialen erfragen.

15. Haftung / Selbstbeteiligung:
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertrag-licher Obliegenheiten gemäß Ziffer 8 und 12 dieser Bedingungen haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu erset-zen.

Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung für Schä-den am Mietfahrzeug frei. Die Selbstbeteiligung für PKW beträgt je Schaden EUR 750,- bis zur oberen Mittel-klasse; aber EUR 800,- für besonders wertvolle Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und Fahrzeuge der Luxus-klasse und Minibusse. Für Mieter / Fahrer unter 23 Jahren beträgt sie generell EUR 1.100,-. Für LKW bis Gruppe 3 (z.B. Sprinter lang) beträgt sie EUR 800,- für Gruppe 4a und 4b (z.B. MB 815) EUR 1.000,- je Schaden. Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuellen Vereinbarungen getroffen wur-den.

Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistun-gen ablehnen.

Wegfall der Haftungsreduzierung:
Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die jeweiligen Mietvertragsbedingungen. U.a. wird dort geregelt, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn gegen Ziffer 8 und 12 dieser Bedingungen verstoßen wurde

15. DIEBSTAHLSCHUTZ (TP):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung des Mietwagens, dessen Teilen und Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen des Mietvertrages genutzt wird. Wird der Diebstahlschutz abgelehnt, haftet der Kunde im Falle eines Diebstahls, bei versuchtem Diebstahl und Vandalismus für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeuges bis zum vollen Umfang des Wa-genwertes. Je nach angemieteter Wagenkategorie liegt dieser Wert zwischen € 10.000,00 und € 105.000,00 TP-Selbstbeteiligung. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, im Falle eines Diebstahls liegt zwischen
€ 600,00 und € 1000,00 je nach angemieteter Wagenkategorie. Der Fahrer ist bei Verlust des Fahrzeuges und im Falle eines Diebstahls für die Selbstbeteiligung voll verantwortlich. Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesi-chert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkarten-unternehmen angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.

STEUERN:
Alle Raten unterliegen dem jeweils gültigen MwSt.- Satz.


BEACHTEN SIE BITTE IM ÜBRIGEN DIE BEDINGUNGEN AUF DER VORDER- UND RÜCKSEITE DES MIETVERTRAGES.