Allgemeine Vermietbedingungen
Gültig ab 01. Januar 2006
Angegebene Beträge –
ausgenommen Versicherungssummen und -prämien sowie Schadensersatz
- inkl. der gesetzlichen MwSt.
(in Klammern netto)
1. Fahrzeuge:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Reservierungen
erfolgen nur nach diesen Fahrzeug-gruppen und nicht nach bestimmten Fahrzeugtypen
oder Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt
werden. Für einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage
möglich. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten
Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter an die Reservierung
nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 24
Std. vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist ein Tagesgrundpreis
zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.
2. Anmietbedingungen:
Unsere einheimischen und EU - Bürger müssen einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass bei Anmietung vorlegen. Nicht EU - Bürger
brauchen einen gültigen Reisepass (in lateinischer Schrift) als Identitätsnachweis.
Für mehr Informationen über die Führerscheinbedingungen
wenden Sie sich bitte an eine unserer Vermietsta-tionen, oder an eine
CC Raule Station in Ihrer Nähe.
3. Kfz-Haftpflichtversicherung:
Jedes auf die Autovermietung Wolfgang Fischer GmbH und CC Raule zugelassene
Fahrzeug ist wie folgt haft-pflichtversichert: “€ 50 Millionen
pro Unfallereignis pro Person-, Sach- und Vermögensschäden,
bei Personen-schäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro
Person.“
4. Mietpreis:
Es gelten die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Die Berechnung
erfolgt nach Zeit und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und - in
Ausnahmefällen - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für
jeden vol-len oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der
Vermietung, wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch,
Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz-Haftpflicht-Versicherung
sind im Ba-sispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Wagengruppe
und Marktlage. Hinzu kommt eine Zulassungs-gebühr für die An-
und Abmeldung der Fahrzeuge einschließlich der Autoradios, die separat
ausgewiesen und mit 1,- € (0,86 €) pro Miettag, maximal 20,-
€ (17,24 €) berechnet wird. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten
des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den
in unseren und den CC Raule Stationen aktuell verfügbaren Konditionen
an. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des
Fahrzeu-ges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen
für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Zum Ausgleich des
resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir für jeden solchen
Vorgang eine Bear-beitungsgebühr von € 11,60 (€ 10,00)
5. Zahlungsbedingungen:
Es wird eine Vorauszahlung in Höhe der geschätzten Miet- und
Nebenkosten zzgl. einer Kaution erhoben. Neben dem CC Raule-Zahlungsmittel
akzeptieren wir auch folgende Kreditkarten: American Express/Optima, Master-card/Eurocard,
Visa. Für Fahrzeuge der Oberklasse besteht eine besondere Kreditkartenregelung,
die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern. Alle Transporter, sowie
PKW der Gruppe A-C können auch mit einer EC-Karte an-gemietet werden.
Barabrechnung nicht möglich. Bitte erfragen Sie auch die Bedingungen
im Falle einer Ersatz-fahrzeug-Miete.
6. Mindestalter:
Der Mieter und jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein –
bei Gruppen J GA, GE, HA, HE + KA 25 Jahre (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug-Mieten
oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene
Firmen möglich).
7. Führerschein:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder
einer vergleichbaren EUKlasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr
gültig ist (Ausnahme bei Ersatzfahrzeug- Mieten oder bei Anmietung
durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich).
Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original
oder in beglaubigter Übersetzung in latei-nischen Buchstaben lesbar
ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein
wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert.
Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden,
so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug
haftet der Mieter.
8. Zusatzfahrer:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Vermieters auch
von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietung durch eine bereits per
separatem Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firma von deren beauftragten
Mitarbeitern, oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen
Fahrern geführt werden. In allen Fäl-len, in denen das Fahrzeug
außer vom Mieter von einer oder mehren Personen gefahren werden
soll, erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr
Zusatzfahrer.
9. Reservierung/Stornierung:
Bei bestimmten Fahrzeuggruppen (Oberklasse, Cabriolets, Kleinbusse und
LKW) kann eine kostenlose Stornie-rung nur bis spätestens 14 Tage
vor dem vereinbarten Mietbeginn vorgenommen werden.
10. Zustellen/Abholen:
Während der Stations-Öffnungszeiten bringen wir Ihr Mietfahrzeug
zu dem von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser normal erreichbar
ist, und/oder holen es ab. Hierfür berechnen wir pro Fahrt innerhalb
der Stadtgrenzen der zuständigen Station 28,00 € (24,14 €)
und außerhalb der Stadtgrenzen nach Vereinbarung. Sofern wir Sie
zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht antreffen, berechnen wir für
jeden vergeblichen Versuch eine No-Show-Gebühr von
28,00€ (24,14 €)
11. Fahrzeugrückgabe:
Neben normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren
Stationen können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort
(z.B. Hotel) ausdrücklich mit uns vereinbaren. Halten Sie sich hieran
nicht, so verlän-gert sich der Mietvertrag, bis der Vermieter das
Fahrzeug wieder in Besitz hat. In Bezug auf Schäden bei Rück-gabe
außerhalb der Öffnungszeiten beachten Sie bitte unbedingt die
Ziff. 2, 2 Abs. der Mietvertragsbedingun-gen oder die Bedingungen unserer
Lizenzpartner.
12. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen:
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder
sonst gefährlichen Stoffen
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese
nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
- zur Weitervermietung
- für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch
hinausgehen.
Auf Grund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos für bestimmte
Fahrzeugmarken bzw. -modelle mussten wir uns leider zu Einreiseverboten
für einige Länder entschließen. Bitte beachten Sie hierzu
unbedingt die nachste-henden Regelungen. Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem
in eines der gesperrten Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten
wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen,
wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung
gekündigt betrachten. Für den gesamten entstande-nen Schaden
werden wir Sie sodann - unabhängig von den im Mietvertrag sonst getroffenen
Vereinbarungen - haftbar machen.

13. Gesetzliche Bestimmungen Transporter / LKW:
Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe),
die Einhaltung des Güterkraft-verkehrsgesetzes und ggf. die Ladepapiere.
14. ZUSATZAUSSTATTUNG PKW/TRANSPORTZUBEHÖR LKW + TRANSPORTER:
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne je nach Verfügbarkeit
Schneeketten, Umzugskisten, Packdecken, Sackkarre, Ladesicherungsstangen
etc. zur Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie
bei jeder unserer Filialen erfragen.
15. Haftung / Selbstbeteiligung:
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer
Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertrag-licher Obliegenheiten
gemäß Ziffer 8 und 12 dieser Bedingungen haftet der Mieter
für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den
Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende
Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren
und eine Verwaltungskostenpauschale zu erset-zen.
Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes
vereinbart, stellt der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen
einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung
für Schä-den am Mietfahrzeug frei. Die Selbstbeteiligung für
PKW beträgt je Schaden EUR 750,- bis zur oberen Mittel-klasse; aber
EUR 800,- für besonders wertvolle Fahrzeuge der oberen Mittelklasse
und Fahrzeuge der Luxus-klasse und Minibusse. Für Mieter / Fahrer
unter 23 Jahren beträgt sie generell EUR 1.100,-. Für LKW bis
Gruppe 3 (z.B. Sprinter lang) beträgt sie EUR 800,- für Gruppe
4a und 4b (z.B. MB 815) EUR 1.000,- je Schaden. Diese Selbstbeteiligungen
gelten nur, soweit keine davon abweichende individuellen Vereinbarungen
getroffen wur-den.
Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie
sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem
Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistun-gen
ablehnen.
Wegfall der Haftungsreduzierung:
Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die jeweiligen Mietvertragsbedingungen.
U.a. wird dort geregelt, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt,
wenn gegen Ziffer 8 und 12 dieser Bedingungen verstoßen wurde
15. DIEBSTAHLSCHUTZ (TP):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen
Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung des Mietwagens, dessen
Teilen und Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen
des Mietvertrages genutzt wird. Wird der Diebstahlschutz abgelehnt, haftet
der Kunde im Falle eines Diebstahls, bei versuchtem Diebstahl und Vandalismus
für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeuges bis zum vollen Umfang
des Wa-genwertes. Je nach angemieteter Wagenkategorie liegt dieser Wert
zwischen € 10.000,00 und € 105.000,00 TP-Selbstbeteiligung.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, im Falle eines Diebstahls
liegt zwischen
€ 600,00 und € 1000,00 je nach angemieteter Wagenkategorie.
Der Fahrer ist bei Verlust des Fahrzeuges und im Falle eines Diebstahls
für die Selbstbeteiligung voll verantwortlich. Wenn Sie über
Ihre Kreditkarte abgesi-chert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über
die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkarten-unternehmen
angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.
STEUERN:
Alle Raten unterliegen dem jeweils gültigen MwSt.- Satz.
BEACHTEN SIE BITTE IM ÜBRIGEN DIE BEDINGUNGEN AUF DER VORDER-
UND RÜCKSEITE DES MIETVERTRAGES.
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